Kfz-Sachverständigenbüro Thomas Grützmacher
Kennen Sie Ihre Rechte im Schadensfall?
Unfall! Was tun? Gemeinsam regeln wir das!
Laut Statistik kommt es alle sieben Jahre zu einem Unfall. Manchmal selbst verschuldet. Oft unverschuldet. Dann geht der Ärger los. Ansprüche gegenüber der gegnerischen Partei wollen geklärt sein. Haben Sie Anspruch auf eine Wertminderung. Was ist mit Ihrem Nutzungsausfall. Und, und, und. Das Fahrzeug soll schnell wieder instand gesetzt werden.
Wenden Sie sich bei einem Unfall am besten gleich an mich. Ich kümmere mich um Ihr Anliegen.
Sie waren nicht schuld!
Beauftragen Sie mich zur Dokumentation und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer. Nutzen Sie dieses Recht, denn im Haftpflichtschadensfall ist ihr Recht klar per Gesetz geregelt.
Kosten für das Schadengutachten
Als erstes sei zu sagen, dass man grundsätzlich im Haftpflichtschadensfall einen Anspruch auf einen Sachverständigen seiner Wahl hat. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung, wenn der Schaden über der Bagatellschadensgrenze liegt (nach derzeitiger Rechtsprechung ca. 700,- bis 800,-€).
Dabei muss der geschädigte Laie, eine Prognose über den tatsächlichen Reparaturaufwand vor Beauftragung des Sachverständigen anstellen. Nur wenn er erkennt, dass es sich bei dem Unfallschaden um einen kleinen, geringfügigen Schaden handelt, sollte auf die Beauftragung eines Gutachtens verzichten. Und dies scheint aus heutiger Sicht nur schwer möglich zu sein.
Deshalb, rufen Sie mich an und ich berate Sie gern unabhängig und kostenlos.
' 0162 - 72 77 046
Hierauf haben Sie ein Recht.
Reparaturkosten oder Auszahlung laut Gutachten
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Kosten für Rechtsanwalt und Sachverständigen
Ersatz durch ein gleichwertiges Fahrzeug
Wertminderung
Berge- und Abschleppkosten
Fahrzeugab- und anmeldegebühren
Umbaukosten für Sonderzubehör