Freundschaftshegefischen
Werte Petri Jünger/in,
auf Anfrage des Landesanglerverbandes Brandenburg bei der Staatskanzlei
und dem Ministerium
Das Angeln ist vor dem Hintergrund der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV) grundsätzlich zulässig. Auch dabei ist zu beachten, dass alle Personen verpflichtet sind, die Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Institutes und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten sowie den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Dies ist beim Angeln zwar bereits aus der Natur der Sache heraus selbstverständlich, muss aber eben auch abseits des Angelplatzes beachtet werden. Auch dabei gilt die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Das heißt, der gemeinsame Aufenthalt ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts (insgesamt maximal fünf Personen) gestattet. Sofern die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, soll eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP-2-Maske) getragen werden.
Aufgrund der Verordnung ist es uns leider immer noch nicht möglich ein Hegefischen durchzuführen und deshalb fällt auch unser Freundschaftshegefischen am 08.05. bzw. 09.05.2021 aus.
Ein neuer Termin wird zu gegebener Zeit über den Schaukasten und über unsere
Internetseite bekannt gegeben.
R. Schütze
Vorsitzender