Neue Hundehalterverordnung
Am 1.Juli 2024 ist die neue Hundehalteverordnung in Brandenburg in Kraft getreten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Alle Hunde ab einem Alter von 8 Wochen sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzumelden
Es gilt die sog. Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder
Darüber hinaus muss der Hund ein Halsband oder Geschirr mit dem Vor- und dem Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift der Halterin oder des Halters tragen
Es besteht Leinenpflicht für Hunde in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Volksfesten, Demonstrationen und anderen Ansammlungen sowie in Parks und Grünanlagen und auf Sport- und Campingplätzen
In öffentlichen Verkehrsmitteln muss der Hund zudem einen Maulkorb tragen
Die Einstufung als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ist abgeschafft worden
Die Gefährlichkeit wird aufgrund des Verhaltens eingestuft
Seit dem 01.07.2024 ist jeder Hund ordnungsbehördlich anzumelden.
Für die Anmeldung des Hundes im Ordnungs- sowie Steueramt nutzen Sie bitte das Formular auf unserer Internetseite.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
Pressemitteilung Ministerium des Innern und Kommunales