Neue Hundehalterverordnung

Amt Neustadt (Dosse), den 09.07.2024

Am 1.Juli 2024 ist die neue Hundehalteverordnung in Brandenburg in Kraft getreten.

 

Das Wichtigste zusammengefasst: 

  • Alle Hunde ab einem Alter von 8 Wochen sind bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzumelden

  • Es gilt die sog. Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder

  • Darüber hinaus muss der Hund ein Halsband oder Geschirr mit dem Vor- und dem Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift der Halterin oder des Halters tragen

  • Es besteht Leinenpflicht für Hunde in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Volksfesten, Demonstrationen und anderen Ansammlungen sowie in Parks und Grünanlagen und auf Sport- und Campingplätzen

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln muss der Hund zudem einen Maulkorb tragen

  • Die Einstufung als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ist abgeschafft worden

  • Die Gefährlichkeit wird aufgrund des Verhaltens eingestuft

 

Seit dem 01.07.2024 ist jeder Hund ordnungsbehördlich anzumelden.

Für die Anmeldung des Hundes im Ordnungs- sowie Steueramt nutzen Sie bitte das Formular auf unserer Internetseite.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

 

Pressemitteilung Ministerium des Innern und Kommunales