Förderrichtlinie Verfügungsfonds „Stadtkern“ verlängert

04.03.2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse hat einstimmig die Laufzeitverlängerung der Förderrichtlinie über die Vergabe von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds „Stadtkern“ beschlossen. Die Förderrichtlinie ist nun bis zum 31.12.2026 gültig.

 

Sie hat zum Ziel die Innenstadt, den historischen Stadtkern bzw. das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet der Stadt Wusterhausen/Dosse zu stärken.

 

Zuschüsse können für Personal-, Miet- und Sachkosten in verschiedenen Handlungsfelder beantragt werden. Dazu gehören:

  • Marketingaktionen und öffentlichkeitswirksame Projekte, wie
    zum Beispiel Straßenfeste, Lesungen, Konzerte und sonstige Kulturveranstaltungen.

  • Bauliche und sonstige Investitionen auf privaten Grundstücken,
    die das Stadtbild verbessern. Hierzu zählen Maßnahmen
    wie Dach- und Fassadensanierungen, Austausch von Fenstern, Leuchtkästen etc. 

  • Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel
    das Aufstellen oder Instandsetzen von Sitz- und Spielmöglichkeiten oder auch kleinräumige Pflanzungen.

 

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Schulen sowie Kinder- und Jugendgruppen.

 

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