Fahnen auf dem Rathausturm
Die Stadt Kyritz hält sich an den Erlass des Ministeriums des Innern zu den allgemeinen Beflaggungstagen.
Morgen ist es wieder soweit. Der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Hier muss die Fahne auf Halbmast sein.
Weitere Termine sind der 1. Mai - Tag der Arbeit, 9. Mai - Europatag und 23. Mai – Verkündung des Grundgesetzes. So setzt sich das im laufenden Jahr fort. Gehisst wird immer die Deutschlandfahne schwarz-rot-gold.
Immer wieder gibt es andere Termine die kurzfristig vom Ministerium des Innern und für Kommunales angeordnet werden. So auch am Anfang der Woche, am 22. Januar. Hier hatte die Stadt Kyritz halbmast geflaggt. Anlass war der Staatsakt für den im Dezember verstorbenen ehemaligen Präsidenten des Deutschen Bundestages und langjährigen Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble.
Bild zur Meldung: Fahnen auf dem Rathausturm