Tierseuchenallgemeinverfügung Geflügelpest – Aufhebung der Sperrzone
Kyritz, den 05.01.2024
Die im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest festgelegte Sperrzone, bestehend aus einer Schutzzone (früher
Sperrbezirk) und einer Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet), die anteilig Gebiete folgender
Ämter/Gemeinden umfasst:
- Amt Neustadt/Dosse
- Stadt Kyritz
- Gemeinde Wusterhausen/Dosse
und die damit verbundenen Maßnahmen laut meiner Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01.12.2023 werden ab
06.01.2024 aufgehoben.
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