Tierseuchenallgemeinverfügung Geflügelpest – Aufhebung der Sperrzone

Kyritz, den 05.01.2024

Die im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest festgelegte Sperrzone, bestehend aus einer Schutzzone (früher
Sperrbezirk) und einer Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet), die anteilig Gebiete folgender
Ämter/Gemeinden umfasst:


- Amt Neustadt/Dosse
- Stadt Kyritz
- Gemeinde Wusterhausen/Dosse


und die damit verbundenen Maßnahmen laut meiner Tierseuchenallgemeinverfügung vom 01.12.2023 werden ab
06.01.2024 aufgehoben.

 

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