Beantragung Expressreisepass vor den Feiertagen & Änderungen im Passwesen zum Jahreswechsel
Sollten Sie kurzfristig einen Expressreisepass vor den Feiertagen bzw. Weihnachtsferien benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Passbeantragung spätestens bis zum 14. Dezember 2023 um 12.00 Uhr durchzuführen, so dass wir die Aushändigung der Expressbestellungen bis zum 21.12.2023 um 12.00 Uhr gewährleisten können, da eine Folgebestellung bei der Bundesdruckerei erst wieder ab dem 02. Januar 2024 möglich ist.
Zugleich möchten wir Sie darüber informieren, dass durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023, weitere Änderungen zum 01. Januar 2024 eintreten werden:
Abschaffung des Kinderreisepasses
Alternativ ab dem 1. Lebensjahr: Bundespersonalausweis oder ein Reisepass
Hierzu finden Sie weitere Informationen unter folgenden Link: Häufige Fragen und Antworten zu Pässen des Auswärtigen Amtes, aber auch Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes zu Ihrem Reiseziel können Sie tagesaktuell erhalten.
Zudem ist eine Gebührenanpassung für den Reisepass für über 24-Jährige, von aktuell 60,00€ auf 70,00€ ab Januar 2024 gesetzlich festgelegt.
Die Amtsverwaltung wird im Zeitraum vom 27. Dezember 2023 bis einschließlich 29. Dezember 2023 nicht geöffnet haben. Wir bitten daher höflichst um eine rechtzeitige Antragstellung.
Ihnen und Ihren Angehörigen wünschen wir frohe Weihnachten sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2024.