Der Baubetriebshof der Stadt Kyritz ist für den Winterdienst gut gerüstet

Kyritz, den 24.11.2023

Der Winter kann in Kyritz kommen. Der Baubetriebshof der Stadt ist gut vorbereitet auf Schnee und Eis. 12 Männer stehen für den Winterdienst bereit. Weiterhin werden zwei Unimog, zwei Multicar, ein Traktor, ein Radlader und ein Pritschenfahrzeug für das Räumen der Straßen von Schnee und das Streuen zum Einsatz kommen. Ca. 65 Tonnen Salz und zusätzlich Streusand sind derzeit eingelagert.

 

Der Baubetriebshof reinigt die Straßen einschließlich der Bushaltestellen von Kyritz sowie der Ortsteile innerorts. Priorität haben dabei Hauptverkehrsstraßen mit Busverkehr und hohem Verkehrsaufkommen. Sind diese von Eis und Schnee befreit, werden nach und nach auch die anderen Straßen gereinigt und gestreut.

 

Bürgermeisterin Nora Görke dankt ihren Mitarbeitern für die Einsatzbereitschaft, auch in den frühen Morgenstunden und an den Wochenenden die Straßen für die Kyritzerinnen und Kyritzer und deren Gäste im Winter sicher begeh- und befahrbar zu halten. Die Anwohnerinnen und Anwohner erinnert sie an ihre Räum- und Sicherungspflicht entsprechend der Satzung der Stadt Kyritz über die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes.

 

Diese besagt u.a.: „Die Reinigung einschließlich der Winterwartung aller Gehwege in der geschlossenen Ortslage und auch außerhalb der geschlossenen Ortslage, sofern bebaute Grundstücke angrenzen, wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, wird die Winterwartung eines 0,75 Meter breiten Streifens parallel zur Grundstücksgrenze den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt… In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr zu beseitigen… Soweit kein Gehweg vorhanden ist, ist ein Streifen von mindestens 0,75 Meter Breite parallel zur Grundstücksgrenze von Schnee freizuhalten und bei Eis- und Schneeglätte abzustumpfen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.“

 

Weitere Bestimmungen der Satzung können auf www.kyritz.de unter dem Menüpunkt „Ortsrecht“ (https://www.kyritz.de/rechtsgrundlagen/1/12890/satzung-der-stadt-kyritz-%C3%BCber-die-durchf%C3%BChrung-der-stra%C3%9Fenreinigung-und-des-winterdienstes.html) nachgelesen werden.

 

 

 

 

 

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