Kulturförderung des Landkreises: Anträge bis 15. Oktober einreichen
Im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Förderung und Unterstützung des kulturellen Lebens im Landkreis sind alle Kulturschaffenden aufgerufen, ihre Anträge auf Kulturförderung in schriftlicher Form bis zum 15. Oktober 2023 (Ausschlussfrist) zu stellen.
Die Anträge sind einzureichen an: Referat Büro Landrat, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin.
Gefördert werden Projekte wie beispielsweise Konzerte, musikalisch-literarische Veranstaltungen, Veranstaltungen und Publikationen zur Bewahrung des kulturellen Erbes, Theater- und Tanzprojekte, Lesungen und Bildende Kunst. Die Veranstaltungen sollen zur Bereicherung des kulturellen Angebotes im gesamten Landkreis dienen, regional oder überregional ausstrahlen und gerne eine Verknüpfung zu den Themen Bildung und Tourismus aufweisen.
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