Bericht über die Qualität der Badegewässer

Kyritz, den 01.08.2023

Im Land Brandenburg werden die aufgrund der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ausgewiesenen Badestellen nach einheitlichen europäischen Kriterien überwacht. In unserem Landkreis betrifft dies 23 EU-Badestellen. Zu den EU-Badestellen kommen noch die 18 lokalen Badestellen hinzu, die das Gesundheitsamt aus gesundheitlicher Vorsorge mit überprüft.

 

Die Untersuchung der Qualität der Gewässer erfolgt monatlich entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September 2023. Die Proben werden im Labor der LWU GmbH Eberswalde mikrobiologisch auf das Vorhandensein von Escherichia Coli und Enterokokken untersucht. Außerdem werden vor Ort die Sichttiefe, Temperatur und pH-Wert gemessen sowie das augenscheinliche Vorhandensein von Algenansammlungen im und auf dem Gewässer bewertet. Eine allgemeine hygienische Überprüfung der landseitigen Flächen der Badestellen schließt sich an.

 

Durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wurden in der 30. Kalenderwoche die Badegewässerkontrollen einschließlich der Probenahmen an den Badestellen des Landkreises durchgeführt. Es wurde an folgenden Badestellen das Vorhandensein von Massenansammlungen von Blaualgen festgestellt:

 

• Dreetzer See, Badestelle Dreetz
• Borker See, Badestelle Bork
• Königsberger See, Badestelle Campingplatz Königsberg

 

Die Badegäste werden durch entsprechende Hinweisschilder an den betroffenen Badestellen auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Blaualgen und über die typischsten Erkennungsmerkmale und Verhaltensregeln informiert. Alle anderen Badestellen sind aktuell nicht von Massenansammlungen hinsichtlich der Blaualgen betroffen.

 

Bei den Untersuchungen der Badegewässerproben wurden keine gesundheitlich bedenklichen mikrobiologischen Belastungen festgestellt. Die Temperaturen und die Sichttiefen im Überprüfungszeitraum sind in einer Tabelle erfasst. Die Transparenz ist ein wichtiges ästhetisches Merkmal von Badegewässern. Sie kann durch natürliche Umstände oder durch Verschmutzungen beeinträchtigt werden. Eine verminderte Transparenz kann Konsequenzen z. B. für die Rettung verunglückter Personen haben. 

 

Im Zuge der Kontrollen wurde außerdem festgestellt, dass einige Badesteganlagen von den Betreibern selbst für eine Nutzung gesperrt wurden. Davon betroffen sind Steganlagen an folgenden Badestellen: 

Seebad in Alt Ruppin (Ruppiner See), Hotel Waldfrieden (Ruppiner See), Wustrau Am Schloss (Ruppiner See), Kleinzerlang/Prebelow (Großer Prebelowsee)

 

Aktuelle Informationen zu den einzelnen Badestellen finden sie in der Badestellenkarte im Internet unter https://badestellen.brandenburg.de/.

 

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