Hinweis zur Wahrnehmung der Straßenreinigungspflicht und dem öffentlichen Grün
Sehr geehrte(r) Bürgerinnen und Bürger des Amtes Neustadt (Dosse),
die Stadt sowie die Gemeinden sind bestrebt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Besucher ein gepflegtes Ortsbild zu bieten.
Jeder Grundstückseigentümer sollte hierfür seinen Beitrag leisten.
Bei Ihren Außenarbeiten achten Sie zukünftig bitte auf die Reinigung der Rinnsteine sowie Grünflächenpflege.
Die Reinigung der Rinnsteine und der Gehwege ist notwendig, da Ablagerungen im Rinnstein den störungsfreien Ablauf von anfallendem Regenwasser in die Regenkanalisation verhindern.
Aufwendige und vor allem kostenintensive Reinigungen der Entwässerungsanlage sind bei Vernachlässigung der Arbeiten die Folge.
Die Aufgabe der Straßenreinigung wurde gemäß den Satzungen der Stadt sowie Gemeinden auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (Straßenanlieger) übertragen. Fahrbahnen und Gehwege sind mindestens 14-tägig zu säubern. Hierzu gehört das Entfernen von Unkraut, Laub, Unrat und das Mähen der Grünfläche im Seitenbereich des Straßenkörpers.
Die öffentlichen Grünflächen in den Gemeinden und in der Stadt Neustadt (Dosse) werden von dem kommunalen Bauhof des Amt Neustadt (Dosse) unterhalten und gepflegt. Das trägt zu einem einladenden Anblick bei und lädt zum Verweilen ein. Das spricht besonders Besucher und Touristen an. Leisten auch Sie dafür einen Beitrag. Dazu gehört auch ein moderates zielgerichtetes Gießen von Straßenbäumen in den Abendstunden bei anhaltender Trockenheit.
Nicht gestattet ist die Bepflanzung von öffentlichen Grünanlagen, dieses obliegt nur dem Amt Neustadt (Dosse) und erfolgt durch beauftragte Firmen oder den Bauhof. Es ist untersagt Bäume, Hecken, Feldgehölze, Einzäunungen oder Rabatten jeglicher Art auf kommunalen Flächen anzulegen. Vorhandende Bepflanzungen oder Gestaltungen die sich nicht in die Umgebung einfügen, werden durch den Bauhof entfernt.
Weitere ausführliche Informationen zur Straßenreinigung sind im Internet unter
www.amt-neustadt-dosse.de Verwaltung/ Satzungen zu finden.
Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen im Vorfeld.
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