Bekanntmachung der Stadt Neustadt (Dosse) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan „Solarpark Schönfeld“ der Stadt Neustadt (Dosse)

19.06.2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) hat in ihrer Sitzung am 29.11.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Schönfeld“ gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung der betreffenden Flurstücke mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Erschließungsflächen. Es soll ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik) festgesetzt werden.

 

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Schönfeld direkt neben der L 141. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

Die Erschließung des Planungsgebiets ist über die L 141 sowie über die bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Wege gesichert.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 19.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023

 

Montag            8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Dienstag          8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch            8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Donnerstag      8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Freitag               8.00-12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Raum Nr. 10 statt.

Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung:

  • Planzeichnung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Stand 05/2023
  • Begründung Bebauungsplan zum Vorentwurf, Stand 05/2023
  • Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag, Stand 05/2023

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auf der Homepage https://www.amt-neustadt-dosse.de/ sowie auf dem Landesportal unter www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

 

Während der Auslegungszeit wird jedermann Gelegenheit gegeben, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Vorschriften über die Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgegeben haben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

 

Neustadt (Dosse), den 08.06.2023

 

 

gez.: A. Schumacher

Amtsdirektor