Fahnen auf dem Kyritzer Rathausturm
Am 17. und 20. Juni wird der Kyritzer Rathausturm beflaggt.
Zu den Hintergründen:
70 Jahre – Gedenktag zum Volksaufstand in der DDR 17. Juni 1953 – Historischer Tag für Deutschland
Nicht einmal vier Jahre nach ihrer Gründung steht die DDR kurz vor ihrem Ende: Nur mit Hilfe sowjetischer Panzer gelingt es dem SED-Regime, einen Volksaufstand niederzuschlagen und damit Rufe nach freien Wahlen und der Wiedervereinigung Deutschlands zu ersticken.
Bis 1990 ist der 17. Juni deshalb in der Bundesrepublik Deutschland Feier- und Gedenktag: der Tag der Deutschen Einheit. Als sie am 3. Oktober 1990 endlich Wirklichkeit wird, gerät der 17. Juni in den Hintergrund.
Denn von nun an ist der 3. Oktober der Tag der Deutschen Einheit. Aber auch wenn der 17. Juni heute kein Staatsfeiertag mehr ist: Auch für das wiedervereinigte Deutschland bleibt er ein wichtiger historischer Tag.
Damals
Juni 1953. Eine knappe Lebensmittelversorgung, lange Schlangen vor den Geschäften und kein Strom in der Nacht machen die Menschen in der DDR unzufrieden. Die Verbitterung wächst, als das SED-Regime Arbeitsnormen erhöht, was einer Lohnkürzung gleichkommt. Ausgerechnet die Bauarbeiter in der Ost-Berliner Stalinallee, dem Prestigeprojekt der SED, beginnen zu streiken. Binnen Stunden greift der Aufstand auf mehr als 700 Orte über, weitet sich zum Generalstreik und schließlich zum Volksaufstand aus. Mit Hilfe sowjetischer Truppen schlägt das SED-Regime den Aufstand mit Panzern blutig nieder.
Im Gedenken an den Aufstand in der DDR erklärt die damalige Bundesrepublik Deutschland den 17. Juni als "Tag der deutschen Einheit" zum gesetzlichen Feiertag. Schon am 4. August 1953 wird ein entsprechendes Gesetz erlassen. Der 17. Juni soll an die Menschen erinnern, die für ihre Rechte und ihre Freiheit gekämpft und unter der Niederschlagung des Aufstands gelitten haben. Vor allem aber soll er daran erinnern, dass die beiden deutschen Staaten, dass Ost und West, zusammengehören.
Heute
Der Einigungsvertrag, der am 29. September 1990 in Kraft tritt, erklärt den 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit und zum staatlichen Feiertag. Der 17. Juni bekommt den Status eines Gedenktages. Der Feiertag wird aufgehoben. Doch nach wie vor wird an die Ereignisse des Juni 1953 gedacht: mit Ausstellungen, Vorträgen und Diskussionen. Denn der Tag droht in Vergessenheit zu geraten.
Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni
Der 20. Juni ist seit 2015 ein Gedenktag. Mit diesem Datum knüpft die Bundesregierung an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen an und erweitert das Flüchtlingsgedenken um das Schicksal der insbesondere deutschen Vertriebenen.
Wir gedenken am 20.Juni der Opfer von Flucht und Vertreibung, insbesondere der deutschen Vertriebenen. Die Erinnerung an die verheerenden Erfahrungen unserer Eltern und Großeltern verblasst zunehmend. 78 Jahre nach Kriegsende leben nur noch wenige, die uns aus eigenem Erleben berichten können. Der heutige Gedenktag hilft uns, die Erinnerung wachzuhalten. Denn Flucht und Vertreibung ist auch heute noch ein Thema. Die Erfahrungen aus unserer eigenen Geschichte sind uns Mahnung für Gegenwart und Zukunft."
Bild zur Meldung: Fahnen auf dem Kyritzer Rathausturm