Terminänderung! Durchführung der Standfestigkeitsprüfung von Grabmalanlagen auf den kommunalen Friedhöfen Amt Neustadt (Dosse)
Achtung! Der Termin wurde aus organisatorischen Gründen der Firma BSK bereits auf den 30.03.2023 verlegt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Fachfirma BSK. Vielen Dank
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Friedhofsträger die Aufgabe alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften -Friedhöfe und Krematorien- VSG 4.7 §9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu überprüfen, um etwaige Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.
Die Fachfirma BSK Torsten Köster wird die Prüfung der Grabmale übernehmen.
Dienstag, den 31. März 2023
Friedhof |
Uhrzeit |
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Damelack |
8:00 |
Uhr |
Breddin |
8:10 |
Uhr |
Stüdenitz |
8:30 |
Uhr |
Schönermark |
8:50 |
Uhr |
Zernitz |
9:00 |
Uhr |
Neuendorf |
9:15 |
Uhr |
Goldbeck |
9:25 |
Uhr |
Koppenbrück |
9:35 |
Uhr |
Joachimshof |
9:45 |
Uhr |
Roddahn |
9:55 |
Uhr |
Babe |
10:00 |
Uhr |
Giesenhorst |
10:10 |
Uhr |
Hohenofen |
10:20 |
Uhr |
Kampehl |
10:35 |
Uhr |
Neustadt |
10:45 |
Uhr |
Bitte beachten!
Die Anfangszeit des ersten Friedhofs ist fest. Die weiteren Zeiten können sich geringfügig verändern, auf Grund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.
Der Prüfungsablauf wird nachvollziehbar dokumentiert. Bei Feststellung von Mängeln werden die Nutzungsberechtigten mittels Aufkleber und einem entsprechenden Anschreiben hiervon in Kenntnis gesetzt.
Die Beseitigung der Gefahr muss durch Auftrag an eine fachgerechte Firma innerhalb eines Monats behoben werden.
Dies ist dem Amt Neustadt (Dosse), Friedhofsverwaltung, Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), unter Vorlage der Dokumentation der Prüfungsabnahme anzuzeigen.
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