Erstes Treffen des Vergabegremiums zum Verfügungsfonds der Stadt Kyritz
Am 24. Januar tagte erstmalig das Vergabegremium zur Bewilligung von Zuschüssen aus dem Verfügungsfonds „Altstadt“ an private Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet. Das Vergabegremium setzt sich aus vier Stadtverordneten und einer Vertreterin der Stadtverwaltung zusammen. Einstimmig beschlossen wurden dabei Zuschüsse für drei in diesem Jahr geplante Bauvorhaben privater Hauseigentümer in der Bahnhof-, Schulze-Kersten- und in der Hospitalstraße.
Der Verfügungsfonds wird gespeist aus Mitteln von Bund und Land und Haushaltsmitteln der Stadt Kyritz. Gefördert werden Maßnahmen an stadtbildprägenden Gebäudeteilen.
Da das für 2023 geplante Budget noch nicht ausgeschöpft ist, können auch weiterhin Anträge für Zuschüsse aus dem Fonds gestellt werden. Die entsprechende Förderrichtlinie und ein Antragsformular sind auf der Internetseite der Stadt Kyritz veröffentlicht. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen des Bauamts bzw. des Sanierungsträgers ews Stadtsanierungsgesellschaft zur Verfügung.
Informationen zum Verfügungsfonds:
Die Stadtverordnetenversammlung von Kyritz hatte am 28. September 2022 einstimmig die Einführung einer Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen an private Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Altstadt“ beschlossen. Die Fördergelder stammen aus einem neu eingerichteten Verfügungsfonds im Rahmen der Städtebauförderung.
Ziel ist es, Initiativen, die einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung des Stadtbildes der Altstadt leisten, einen finanziellen Anreiz zu geben. Gefördert werden kleinere Maßnahmen an stadtbildprägenden Gebäudeteilen, wie z. B. Fassaden oder Dächern, aber auch an stadtbildwirksamen Einfriedungen und Außenanlagen. Hauptanliegen dabei ist es, die Eigentümer bei einem erforderlichen Mehraufwand auf Grund der denkmal- und sanierungsrechtlichen Vorgaben in der Altstadt anteilig zu unterstützen. Der Zuschuss aus dem Verfügungsfonds beträgt in der Regel 20 Prozent der Baukosten und ist auf maximal 10.000 Euro je Grundstück begrenzt.
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