Anträge auf Vereinsförderung
Ab sofort bis spätestens 31. März können bei der Stadt Kyritz Anträge auf die Vereinsförderung 2023 gestellt werden.
Nach den Richtlinien zur Vereinsförderung werden insbesondere die Jugendarbeit und die Betriebskosten für die Vereinsräume bezuschusst. Vereine erhalten 20 Euro für jedes Vereinsmitglied unter 18 Jahren. Vereine, bei denen mindestens ein Viertel der Mitglieder Kinder oder Jugendliche sind, erhalten sogar 45 Euro. Mit dieser speziellen Förderung der Jugendarbeit sollen gezielt die sozialen, sportlichen und kulturellen Angebote der Vereine für junge Menschen unterstützt, die Zukunft der Vereine gesichert und somit auch die Lebensbedingungen für Familien in der Stadt verbessert werden.
Als Grundförderung erhalten die Vereine bei bis zu 50 Mitgliedern 100 Euro, bei bis zu 100 Mitgliedern 150 Euro und bei mehr als 100 Mitgliedern 200 Euro. Bei Vereinsjubiläen, deren Jahreszahl auf 0 endet, werden 100 Euro gezahlt. Der Zuschuss wird ab dem zweiten Jahr nach Vereinsgründung gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Verein in der Stadt Kyritz oder einem Ortsteil ansässig ist, Mitgliedsbeiträge erhebt sowie Kassenberichte und Jahresabschlüsse vorlegt. Ausgezahlt wird die Vereinsförderung zum 30. Juni.
Der Antrag und die Richtlinien für die Vereinsförderung sind auf www.kyritz.de unter Verwaltung und Politik / Veröffentlichungen / Ortsrecht / Richtlinie zur Förderung der Kyritzer Vereine hinterlegt. Einzureichen sind die vollständig ausgefüllten Antragsformulare bei der Stadt Kyritz, Christian Boldt, Marktplatz 1, Email , Tel. 033971/85260.
Bild zur Meldung: Anträge auf Vereinsförderung