Aktuelle Corona-Regeln im Land Brandenburg
Zum Schutz vor dem Coronavirus gilt im Land Brandenburg weiterhin die im Oktober 2022 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung; zunächst noch bis einschließlich 11. Januar 2023.
Damit gilt in Brandenburg zum Beispiel nach wie vor eine Maskenpflicht in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.
Per Infektionsschutzgesetz gelten zudem bundesweit die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen; Patientinnen und Patienten müssen in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen.
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