Antragstellung Schülerfahrausweise Schuljahr 2022/2023

11.07.2022

Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Schülerfahrausweises bzw. die Übernahme der Beförderung sind in der „Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin“ geregelt.


Stichtag für die Antragstellung auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für das kommende Schuljahr 2022/23 war der 31.05.2022. Auch wer den Antrag bislang nicht gestellt hat, kann dies noch nachholen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt und bei nach dem 31.05. gestellten Anträgen nicht in jedem Fall eine Bearbeitung bis zum Beginn des neuen Schuljahres am 22.08.2022 garantiert werden kann.


Bis zum 06.07.2022 (letzter Unterrichtstag des Schuljahres 2022/2023) sind 5.632 Anträge beim Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung eingegangen. Für das Schuljahr 2021/2022 sind 7.215 Schüler:innen im Besitz eines Schülerfahrausweises.

 

Die seit 01.08.2021 gültige Satzung für die Schülerbeförderung umfasst das Schülerlandkreisticket (gültig im gesamten Landkreis von 0:00 Uhr - 24:00 Uhr) als Regelleistung.


Anträge auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises sind unter der Seite des Landkreises
oder der OPR-Website zu stellen.


Auch wenn Schüler:innen bereits über einen elektronischen Fahrausweis (Chipkarte) verfügen, der mehrere Jahre gültig ist, ist für jedes Schuljahr eine erneute Antragstellung erforderlich. Das bedeutet, dass der vorhandene Fahrausweis nach Bewilligung durch das Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung (elektronisch) verlängert wird. Die Schüler:innen erhalten keinen neuen Fahrausweis.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an .

 

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