„Tag des Friedhofs"

19.11.2024

Anlässlich des „Tag des Friedhofs“ am 22.09.2024

Wir stellen Ihnen den städtischen Friedhof in Neustadt (Dosse) vor.
Anschrift: Kirchplatz, 16845 Neustadt (Dosse)
Größe: 6.480 m2
Anzahl der Grabstätten: 214
(ohne Urnengemeinschaftsanlage)


Auf dem Friedhof der Stadt Neustadt (Dosse) fanden im letzten Jahr 27 Beisetzungen statt. Der Anteil der Sargbestattungen ist jedoch seit Jahren rückgängig und beträgt nur noch ca. 7 Prozent.


Die Zahl der Urnenbeisetzungen steigt in Deutschland und auch auf dem Friedhof der Stadt Neustadt (Dosse) seit Jahren.


Mit der veränderten Wahrnehmung der Friedhofskultur geht auch eine Veränderung in der Gestaltung und Pflege der Grabanlagen einher. Die Grabpflege ist heutzutage oft weniger aufwendig gestaltet und viele Angehörige wünschen sich pflegeleichte oder pflegefreie Grabstätten.


Unser Friedhof bietet Grabflächen für unterschiedliche Arten von Erdbestattungen und der Beisetzung von Aschen. Nachfolgend möchten wir Ihnen die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten vorstellen.


Einzelgräber,
sind sowohl für eine Bestattung im Sarg als auch zusätzlich von bis zu 2 Urnen zulässig. Die Nutzungs-zeit beträgt 25 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich.
 

Doppelgräber,
sind Grabstätten für zwei Erdbestattungen und zusätzlich von bis zu 3 Urnen.


Pflegeleichte Rasengrabstätte (Sarg unter Gras)
Auf dem Friedhof Neustadt (Dosse) werden pflegeleichte Rasengrabstätten für Sargbestattungen an-geboten. Diese wird mit einer Grabplatte kenntlich gemacht. Am Kopfende befindet sich ein Mulchstreifen, der individuell bepflanzt und zur Ablage von Blumen und Gestecken genutzt werden kann. Der überwiegende Anteil der Grabstätte ist als Rasenfläche angelegt, die die Friedhofsverwal-tung pflegt.
 

Urnengräber
können für 2 Urnen mit einem Nutzungsrecht von 25 Jahren vergeben werden. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden?
 

Anonyme Urnengrabstätten
Die Gräber werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer von 25 Jahren vergeben. Die Beisetzungsstelle wird nicht durch eine Einfassung oder sonstige Gestaltung als Grabstätte kenntlich gemacht. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Hinterbliebenen haben bei dieser Bestattungsform keinen Pflegeaufwand.


Zusätzlich zu den belegbaren Gräbern gehören zum Friedhof Neustadt (Dosse) auch Kriegsgräber. Für Kriegsgräber ist die Ruhezeit unbegrenzt.
1 Sammelgrab mit 52 Toten
20 Einzelgräber

 

Bild zur Meldung: „Tag des Friedhofs"